Erdbestattung
Die
Erdbestattung
- die noch am weitesten verbreitete Bestattungsart in einem Sarg.
Grundsätzlich ist eine Entscheidung zwischen Wahlgrab, Tiefengrab und
Reihengrab möglich.
Einzelheiten sind in den Friedhofsatzungen festgelegt.
Bei dem Wahlgrab, Tiefengrab und Reihengrab ist die Grabpflege meistens 30
Jahre nötig. Bei einem amerikanischen Grab (Reihengrab mit liegender
Gedenktafel) oder einem Anonymen Grab ist keine Pflege mehr notwendig. Die
Ruhefrist beträgt 30 Jahre, das ist aber von Friedhof zu Friedhof
unterschiedlich festgesetzt.

Feuerbestattung
Die
Feuerbestattung
- der/die Verstorbene wird in einem Sarg im Krematorium eingeäschert.
Die Asche wird in einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt oder verstreut.
Bei der Beisetzung in einem Wahlgrab, Tiefengrab und Reihengrab ist wieder
die Grabpflege für 30 Jahre notwendig. Bei einem amerikanischen Grab
(Reihengrab mit liegender Gedenktafel) oder im Kolumbarium oder bei der
Aschenverstreuung ist keine Pflege mehr notwendig. Die Ruhefrist beträgt
30 Jahre, das ist aber von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich festgesetzt.

Seebestattung
Die Seebestattung
- der/die Verstorbene wird in einem Sarg im Krematorium eingeäschert.
Die Asche wird außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben.
Die erforderlichen Formalitäten und die Organisation werden durch uns
mit einem See-Bestattungsinstitut (Rederei) abgestimmt.
An der Beisetzung auf See können Angehörige mit einer begrenzten
Personenzahl teilnehmen.
Anonyme Bestattung
Die anonyme Bestattung
– die Beisetzung erfolgt als Erd- oder Feuerbestattung auf einem
Friedhof ohne spätere persönliche Kennzeichnung.
Es ist somit keine Grabpflege mehr notwendig.
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