Wenn ein Kind stirbt:
Besonderes Einfühlungsvermögen und intensive Begleitung der
Eltern bzw. der
gesamten Familie ist erforderlich, wenn diese ihr Kind verlieren.
Hier
sind Angehörige und Freunde intensiv miteinbezogen. Es ist sehr schwer zu
akzeptieren,
wenn ein Kind stirbt. Deshalb spielen auch hier Rituale eine
große Rolle.
Wir helfen umzusetzen, was Ihnen in solch einer Situation am
Herzen liegt. Weiterhin helfen wir Eltern Mut
zu finden, dass auch
Geschwisterkinder Ihren Freiraum zur Trauerarbeit finden können.
Fehl- / Totgeburtenbestattungen:
Seit September 2003 ist das
Bestattungsgesetz von NRW in Kraft. Es gab eine große Veränderung im
Bereich von Fehl- und Totgeburtenbestattungen. Fehl- und Totgeburten
werden ohne Alter und Gewichtsbegrenzung bestattet. Krankenhäuser sind
verpflichtet ein Elternteil über das Bestattungsrecht zu informieren.
Sollten die Eltern sich gegen eine eigene Durchführung der Bestattung
aussprechen, so ist das Krankenhaus verpflichtet eine Bestattung auf
eigene Kosten zu veranlassen.
Wenn Sie es wünschen, sind wir Ihr Begleiter in dieser schweren Zeit.
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